Einem Bestandteil des Verfahrens wurde bisher nur geringe Aufmerksamkeit geschenkt, der elektronischen Registerführung. Bisher sind keine elektronischen Anfragen der Behörden auf Registereinsicht gestellt worden, allerdings werden nach Überwindung der anfänglichen Probleme bei der eANV-Einführung auch Registeranfragen kommen, zumal einige Landesbehörden eine intensivere Prüfung der Register angekündigt haben.

Dann wird vorausgesetzt, dass alle Dokumente vollständig  im elektronischen Register vorliegen. Das ist mit CANDIS.eanv mit integriertem MODAWI-System der Fall, sofern es von Beginn des Verfahrens an in vollem Umfang genutzt wurde. CANDIS.eanv stellt auf die elektronische Registeranforderung hin automatisch den angeforderten Registerauszug zusammen.

Neben der elektronischen Anforderung des Registerauszugs bleibt auch die Möglichkeit einer Vor-Ort-Kontrolle. In diesem Fall ist die sofortige Einsichtnahme in alle betroffenen Teilregister auf einem PC-Bildschirm zu gewährleisten. Die Registerverfahren werden zur Zeit bei den CANDIS.eanv-Anwendern geprüft und für die Nutzung durch die Behörden bereitgestellt.

Für Unternehmen ohne eigene eANV-Lösung untersuchen wir Möglichkeiten der externen Registerführung durch Dienstleister. Nähere Informationen erhalten Sie mit einer Mail an
info@gipa.de.

Brancheninfos

Hier berichten wir über Branchenanforderungen und Entwicklungstrends, die in CANDIS.OT berücksichtigt werden oder von denen wir zukünftige Auswirkungen auch für unsere Softwarelösungen und ihre Nutzung in der Entsorgungsbranche erwarten.

Neues zum “tauschähnlichen Umsatz” in der Abfallentsorgung ab 1. Januar 2011

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 1. Dezember 2008 Stellung zum tauschähnlichen Umsatz in der Entsorgungswirtschaft bezogen. Damit stellt die Überlassung werthaltiger Materialien an einen beauftragten Entsorger einen steuerpflichtigen Umsatz dar, der der Umsatzbesteuerung unterliegt. Der eigentlichen Entsorgungsleistung steht dabei die Lieferung des werthaltigen Abfalls gegenüber; die Entsorgungsleistung und die Lieferung werthaltigen Abfalls sind daher als zwei getrennte Leistungen zu betrachten.

Neben einigen Ausnahmen (s. Schreiben des BMF) wird die Nichtbeachtung   dieser Regelung bis zum 31. Dez. 2010 dann nicht beanstandet, wenn bei Verträgen, die vor dem 1. Juli 2009 abgeschlossen wurden, davon ausgegangen wurde, dass kein tauschähnlicher Umsatz vorliegt. Ab dem 1. Jan. 2011 ist damit Schluss und die Verfahren des tauschähnlichen Umsatzes müssen auch in diesen Fällen angewandt werden.

Getrennte debitorische und kreditorische Abrechnungen in CANDIS.OT
Die geforderte getrennte Abrechnung von debitorischem Erlös und kreditorischem Aufwand/Wareinkauf innerhalb eines Auftrages war in CANDIS.OT schon immer möglich. Dank der flexiblen, zeilenweisen Darstellung der CANDIS.OT-Auftragsdaten können Logistik- und Stoffleistungen stets
getrennt behandelt und auch getrennt fakturiert werden, die eine Position als „Rechnung“, die andere „Gutschrift“.

Automatischer Wechsel des Berechnungsverfahrens zwischen „debitorischer Rechnung“ und „kreditorischer Gutschrift“ auf einer Leistungsposition.
Für Materialpreise, die kurzfristigen Preisanpassungen unterliegen und  häufig zwischen Zuzahlung und Vergütung wechseln, wird dieser Wechsel in CANDIS.OT weitestgehend automatisiert. Preistabellen mit datumsabhängigen
Preis- und Kontierungsangaben erlauben den automatischen Wechsel ohne aufwändige manuelle Anpassungen.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

www.bmu.de/abfallwirtschaft

Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.

www.bde-berlin.org

Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V.

www.vks-koeln.de

Umweltbundesamt

www.uba.de

Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall)

www.zks-abfall.de